Mündliche Prüfung

Wie lange darf eine Hauptverhandlung unterbrochen werden?

3 Wochen, § 229 Abs. 1 StPO.
 
spätestens am 22. Tag muss die Verhandlung fortgesetzt werden.
 
Wenn die Verhandlung bereits an 10 Tagen stattgefunden hat, dann einen Monat, § 229 Abs. 2 StPO.
 
Bei Krankheit des Angeklagten oder Richters wird der Lauf der Fristen gem. Abs. 1 und 2 gehemmt, maximal für die Dauer von 6 Wochen, § 229 Abs. 3 StPO.

Diskussion