Mündliche Prüfung

1. Wann liegt Gewalt gegen eine Person iSv. § 249 StGB vor?
 
2. Was ist unter einer Gewalttätigkeit zu verstehen ? (z.B. iSv § 124 Landfriedensbruch)

1. Gewalt ist der (zumindest auch) physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes.
 
Dies ist möglich indem die Willensbildung des Opfers ganz ausgeschlossen wird (= vis absoluta) oder dadurch, dass sich das Opfer dem Willen des Täters unterwirft (= vis compulsiva).
 
2. Gewalttätigkeiten sind alle aggressiven physischen Kraftentfaltungen gegen Personen oder Sachen.

In Betracht kommen alle denkbaren Formen körperlicher Kraftentfaltung, 
z.B. Schlagen, Drücken, Ziehen, Brechen, Werfen, Stoßen, Brennen, Gießen, Schießen, Hebeln u.a.

Ein schädigender Erfolg braucht nicht eingetreten zu sein.

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