Mündliche Prüfung

In welchem Zusammenhang müssen das Nötigungsmittel und die Wegnahme bei einem Raub objektiv zueinander stehen?

Umstritten ist, ob ein raubspezifischer Zusammenhang vorliegen muss. Bei einer Drohung ist dies unstreitig erforderlich. Bei Gewaltanwendung wird dies zum Teil abgelehnt, weil der Wortlaut nicht "durch" Gewalt, sondern bloß "mit" Gewalt verlangt.
 
Nach h.M. muss der raubspezifische Zusammenhang jedoch stets vorliegen. 
 
Objektiv erforderlich ist demnach ein enger räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen Nötigungserfolg und der Wegnahme.
 
Zudem muss es zu einer nötigungsbedingten Schwächung des Gewahrsamsinhabers oder sonstigen schutzbereiten Dritten in seiner Verteidigungsbereitschaft oder -fähigkeit gekommen sein.

Diskussion