Mündliche Prüfung

Wann liegt ein gemeinsamer Tatentschluss iSd. § 25 Abs. 2 StGB vor?

Der für die Mittäterschaft erforderliche gemeinsame Tatentschluss setzt voraus, dass zwei oder mehr Personen verabredet haben, im gegenseitigen Einvernehmen gemeinsam bestimmte objektive Tatbeiträge zu verwirklichen um eine bestimmte Vorsatztat zu begehen.
Dies kann auch konkludent geschehen.

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