Mündliche Prüfung

Definiere den Tatentschluss

Tatentschluss ist der von endgültigem Handlungswillen getragene Vorsatz zur Verwirklichung aller den objektiven Tatbestand ausfüllenden Umstände, bei gleichzeitigem Vorliegen deliktsspezifischer subjektiver Tatbestandsmerkmale.

Diskussion