Mündliche Prüfung

Worum handelt es sich bei der Gesetzeskonkurrenz?
Wann liegt eine Art der Gesetzeskonkurrenz vor?

Eine Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren Straftatbeständen erschöpfend erfasst wird.
 
Formen:
  • Spezialität liegt vor, wenn ein Tatbestand sämtliche Merkmale eines anderen sowie mindestens ein weiteres enthält ( z.B. Verhältnis Raub zu Diebstahl)
  • Subsidiarität liegt vor, wenn ein Tatbestand neben einem anderen nur hilfsweise anwendbar ist. (z.B. Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs, falls die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwerer Strafe bedroht ist, § 248b StGB)

  • Konsumtion liegt vor, wenn ein Delikt typischerweise neben oder nach anderen Delikten begangen wird und die von ihm erfasste Rechtsgutverletzung bereits durch die Bestrafung wegen des anderen Delikts abgegolten wird.

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