Mündliche Prüfung

Wann liegt bei der Verwirklichung mehrerer Delikte eine Tateinheit vor?

Tateinheit liegt gemäß § 52 Abs. 1 StGB vor, wenn die Gesetzesverletzungen durch dieselbe Handlung verwirklicht wurden und die jeweiligen Straftatbestände nicht im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt werden.
 
Dieselbe Handlung bedeuten Handlungseinheit. Eine Handlungseinheit liegt in folgenden Fällen vor:
 
  • Handlung im natürlichen Sinne, wenn lediglich eine Körperbewegung vorliegt
  • natürliche Handlungseinheit, wenn mehrere Handlungen im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang liegen und auf einem einheitlichen Willensentschuss beruhen
  • rechtliche Handlungseinheit, wenn eine Handlung objektive Merkmale mehrerer Delikte verwirklicht oder wenn der Täter zwischen Versuch und Beendigung mit Vornahme einer weiteren Handlung ein weiteres Delikt erfüllt
  • Klammerwirkung, wenn mehrere Delikte mit einem weiteren gemeinsamen dritten Delikt in Handlungseinheit stehen und dieses dritte Delikt einen mindestens gleichhohen Strafrahmen hat, wie mindestens eines der "umklammerten" Delikte, so stehen alle Delikte zueinander in Handlungseinheit

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