Mündliche Prüfung

Unteschiede zwischen Geständnis, einem Nichtbestreiten und einem Anerkenntnis? 

Das Geständnis macht die Beweisaufnahme überflüssig. Das Anerkenntnis betrifft hingegen nicht Tatsachen sondern den Anspruch selber (nicht die Anspruchsgrundlage) und führt zu einem Anerkenntnisurteil. 
 
Das Geständnis ist nur gem. § 290 ZPO widerrufbar, das Nicht-Bestreiten kann jederzeit aufgegeben werden. 

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