Mündliche Prüfung

Was ist unter Glaubhaftmachung zu verstehen?

§ 294 ZPO - Nur präsente Beweismittel. 
 
Zusätzlich eidesstattliche Versicherung möglich, aber diese ist überflüssig, wenn der Vorgang bspw. mit Urkunde belegt werden kann. 

Diskussion