Mündliche Prüfung

Was ist eine Vollstreckungsklausel? Welche Klauselarten gibt es und wodurch unterscheiden diese sich? 

Die Vollstreckungsklausel ist notwendiger Bestandteil der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils und hat den in § 725 ZPO genannten Wortlaut. Die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils - inklusive der in ihr enthaltenden Klausel - bezeugt das Bestehen und die Vollstreckungsreife des Titels 
 
Man unterscheidet zwischen einfachen (§ 724 ZPO) und qualifizierten Klauseln. Eine qualifizierte Klausel ist also immer dann erforderlich, wenn das Gesetz besondere Erteilungsvoraussetzungen aufstellt (z.B. Vollstreckung Zug-um-Zug (§ 726 ZPO)). 

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