Mündliche Prüfung

Welche Titel gibt es? Welchte Titel sind besser für den Zwangsvollstreckungsgläubiger?

§§ 704, 794 ZPO 
 
Die Titel aus § 794 ZPO sind unter Umständen vorteilhafter, da die Zwangsvollstreckung aus Endurteilen erst stattfindet, wenn diese rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind, während aus den des § 794 ZPO diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden müssen. 
 
Bei Vollstreckung einer Willenserklärung aber anders, diese wird gem. § 894 ZPO nur durch ein Urteil fingiert! 

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