RÜ Check Wiederholungsfragen 2019 3. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Ist das Überkleben eines Kfz-Kennzeichens mit „Antiblitzfolie“ strafbar?

Zwar stellt das am Fahrzeug montierte Kennzeichen mit diesem eine zusammengesetzte Urkunde dar. Der Erklärungswert wird jedoch durch das Überkleben nicht geändert und daher das Kennzeichen nicht verfälscht. § 274 StGB scheitert daran, dass die Vereitelung eines Bußgeldanspruchs keinen Nachteil i.S.d. Tatbestandes darstellt. Das Handeln erfüllt jedoch den Tatbestand des § 22 Abs. 1 Nr. 3 StVG. (RÜ 7/2019, S. 440)