Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht

Was passiert, wenn die Polizei zum Schutze eines privaten Rechts eingreifen soll, das nicht unstreitig oder offenkundig besteht?

es wird zumindest die Glaubhaftmachung des Rechts (der Anspruchsvoraussetzungen) gefordert (Parallele zum vorläufigen Rechtsschutz bei den Zivilgerichten (vgl. §§ 920 II, 936 i.V.m. § 294 ZPO)

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