Mündliche Prüfung

Ein Journalist befürchtet, dass gegen seine Berichterstattung in Kürze eine einstweilige Verfügung erwirkt werden soll. Kann er bereits jetzt rechtlich etwas unternehmen?

Es besteht die Möglichkeit, bei dem voraussichtlich für die einstweilige Verfügung zuständigen Gericht eine sog. Schutzschrift zu hinterlegen.
 
→ Vorbeugendes Verteidigungsmittel mit dem Ziel, dass entweder gar keine einstweilige Verfügung erlassen wird oder dass das Gericht zumindest eine solche nicht ohne mündliche Verhandlung hierzu erlässt. 
 
Seit Ende 2013 ausdrückliche Regelung in § 945a ZPO 

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