Mündliche Prüfung

Wie ist die Rechtskraft eines Urteils im Zivilrecht begrenzt?

Die Rechtskraft ist in objektiver und subjektiver Hinsicht begrenzt:
Objektiv rechtskräftig wird allein der Ausspruch des Gerichtes über den Streitgegenstand in der Urteilsformel.
 
Subjektiv wirkt das Urteil nur inter partes, das heißt für oder gegen die Parteien des jeweiligen Rechtsstreites, vgl. § 325 Abs. 1 ZPO 

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