Mündliche Prüfung

Welche verschiedenen Arten von richterlichen Entscheidungen gibt es im Zivilprozessrecht? Wie unterscheiden sich diese?
 

Die Zivilprozessordnung kennt drei Arten gerichtlicher Entscheidungen: Urteile, Beschlüsse und Verfügungen des Gerichts, § 160 III Nr. 6 ZPO

Urteile sind streng formbedürftige Entscheidungen des Gerichts. Ihr Inhalt ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus § 313 ZPO. Sie können grundsätzlich mit Berufung o. Revision angegriffen werden.

Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen, die durch den Richter, den Rechtspfleger oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gefällt werden können. Die ZPO entscheidet einzelfallbezogen, ob eine Entscheidung durch Urteil oder Beschluss zu fällen ist. Beschlüsse sind in der ZPO in § 329 nur fragmentisch geregelt.

Eine Verfügung nach § 329 ZPO ist eine Prozesshandlung des Gerichts, die eher untergeordneten und prozessleitenden Charakter hat.

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