Mündliche Prüfung

Wo stellt man einen Antrag auf Beratungshilfe?
 

Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 4 I BerHG. Das Amtsgericht stellt dann einen Beratungsschein aus, mit dem man sich dann grds. von einem Rechtsanwalt seiner Wahl beraten lassen kann, § 6 I BerHG. Dieser Antrag kann beim Amtsgericht selbst gestellt werden. Möglich ist auch, unmittelbar einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann den Antrag auf Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleitet.
 

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