Mündliche Prüfung

Wie viele Abteilungen hat das Grundbuch? Was wird in den jeweiligen Abteilungen eingetragen?
 

Das Grundbuch hat drei Abteilungen:

In Abteilung I sind die Eigentumsverhältnisse an dem jeweiligen Grundstück verzeichnet. Vermerkt werden der jeweilige Eigentümer sowie das Datum und der Grund des Eigentumsübergangs.

In Abteilung II sind alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme der Grundpfandrechte verzeichnet. Zu den Lasten zählen etwa Vormerkungen, Erbbaurechte oder Grunddienstbarkeiten

 
In Abteilung III werden die Grundpfandrechte verzeichnet

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