Methoden

Zulässigkeit eines privilegierten Vorhabens i.S.d. § 35 I BauGB

1. Privilegiertes Vorhaben nach § 35 I Nr. 1-8 BauGB

2. Kein Entgegenstehen öffentlicher Belange
  • Rückgriff auf öffentliche Belange des § 35 III BauGB
  • Bei der Abwägung zwischen dem Vorhaben und den betroffenen öffentlichen Belangen kommt der Privilegierung ein besonderes Gewicht zu

3. Gesicherte Erschließung

4. Anforderungen nach § 35 V BauGB

Diskussion