Mündliche Prüfung

Welche möglichen Ermessensfehler gibt es?

Ermessensnichtgebrauch:
Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Behörde gar keine Ermessenserwägungen anstellt, obwohl das Gesetz der Behörde ein Ermessen einräumt.
 
Ermessensüberschreitung:
Die Behörde wählt bei ihrer Entscheidung eine Rechtsfolge, die das Gesetz nicht vorsieht.
 
Ermessensfehlgebrauch:
Wenn die Behörde wesentliche Punkte für die Entscheidung nicht in die Abwägung einbezogen und/oder die Behörde sachfremde Gesichtspunkte bei ihrer Entscheidung berücksichtigt hat.

Diskussion