Belehrungen

Wann ist eine vernommene Person als Beschuldigter zu belehren?

  • wenn sich ein Tatverdacht bereits so verdichtet hat, dass die vernommene Person als Täter oder Beteiligter der untersuchten Straftat in Betracht kommt
  • ist der TV so stark, dass andernfalls eine Umgehung der Beschuldigtenrechte droht, ist der Vernommene als Beschuldigter zu betrachten und eine entsprechende Belehrung vorzunehmen
  • steht im pflichtgemäßen Ermessen der Beamten
  • ggf Ausnahme bei Spontanäußerung des Vernommenen

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