Wann besteht "genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage iSd § 170 I StPO?

  • wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen hinreichenden Tatverdachts gem. § 203 StPO beschließen wird
  • das wiederum setzt voraus, dass am Ende einer gedachten Hauptverhandlung die Verurteilung des Beschuldigten hinreichend wahrscheinlich ist 

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