BVV

Gelten auch für Selbstgespräche in KFZ Kernbereichsregelungen?

  • § 100f StPO hat selbst keine solche Regelung
  • für analoge Anwendung der Kernbereichsregelung des § 100d I StPO fehlt es an einer planwidrigen ReLü
  • daraus kann jedoch nicht der Schluss gezogen werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung iRv § 100f StPO nicht geschützt ist
  • es ist mit der Sphärenformel zu arbeiten, durch die sich ein BVV unmb aus der Verfassung ergeben kann

Diskussion