Beschlagnahme

Gilt die Aufhebung der Beschlagnahmebeschränkung des § 97 II 2 StPO auch für Verteidiger?

  • durch eine Beschlagnahmefähigkeit wäre gleichzeitig das Verhältnis zwischen Mandant und Verteidiger beeinträchtigt
  • aus § 148 StPO folgt aber der Schutz des schriftlichen und mündlichen Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandant
  • § 97 II 2 StPO wird durch § 148 StPO für das Sonderverhältnis zwischen Mandant und Verteidiger ausgeschlossen

Diskussion