BVV

Unterliegen Beweise, die durch einen Privaten rw erlangt und dann den Behörden zum Kauf angeboten wurden (zB Daten-CDs), einem Verwertungsverbot?

  • eA: (+)
    • Verbot der entlohnten Erlangung von Beweismitteln mittels Straftaten
    • der Staat darf sich nicht durch die Erlangung von Beweismitteln unter verletzung gewichtiger Rechtsnormen mit dem Rechtsbrecher auf eine Stufe stellen
  • aA: (-)
    • rw Erlangung eines Beweismittels durch eine Privatperson schließt seine Verwertung im Strafverfahren grds nicht aus
    • das gilt jedenfalls dann, wenn nicht ein zunächst rw Verhlaten der staatlichen Ermittlungsbehörden, sondern ein strafrechtlich relevantes Verhalten einer Privatperson vorliegt, das die Behörden lediglich ausnutzen

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