Verwertung von Wissen von Auskunftspersonen

Ist eine Vernehmung der Verhörsperson möglich, wenn ein Zeuge mit ZVR in der Hauptverhandlung die Aussage verweigert?

  • eA: § 252 StPO schließt die Vernehmung ALLER Verhörspersonen aus
    • Gesetzgeber differenziert selbst zwischen richterlichen und nichtrichterlichen Verhörspersonen (§§ 251 II, 254 StPO; §§ 153, 154 StGB)
    • Richter hat im Verhältnis zu StA' und Polizei eine neutralere Stellung
  • aA: Vernehmung eines Richters ist unter folgenden Vss möglich:
    • der das Zeugnis Verweigernde muss auch bei der ersten Vernehmung als Zeuge gehört worden sein
    • ZVR muss bereits zZt der ersten Vernehmung bestanden haben
    • Zeuge muss ordnungsgemäß über ZVR belehrt worden sein
    • zT wird qualifizierte Belehrung bzgl der Möglichkeit der Vernehmung des Richters verlangt
      • abzulehnen

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