Verwertung von Wissen von Auskunftspersonen

Ist eine Befragung durch einen Sachverständigen eine Vernehmung iSd § 252 StPO?

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  • Mitteilungen ggü einem SV stehen einer Aussage iSd § 252 StPO gleich
  • gilt auch dann, wenn der SV außerhalb des anhängigen Strafverfahrens (zB in einem Zivilrechtsstreit oder einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit) tätig geworden ist
  • die Mitteilungen dürfen weder durch das SV-Gutachten noch durch eine Vernehmung des SV in die Hauptverhandlung eingeführt werden

Diskussion