Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Führt die Übertragung einer Forderung zu einer Gläubigerauswechslung?

Nein, es kommt nicht zu einem vollständigen Parteiwechsel, sondern nur zum Übergang der Forderungsinhaberschaft.

Forderungsübergang qua Rechtsgeschäft oder Gesetz

Diskussion