Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Ist eine Doppelabtretung möglich?

Eine wirksame Doppelabtretung ist nicht möglich.
Nach dem Prioritätsprinzip ist die erste Abtretung wirksam und die zweite läuft ins Leere.
 
Forderungserwerb vom Nichtberechtigten (-)
Außer § 405

Diskussion