Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Wann liegt im Rahmen der Globalzession eine Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB wegen Verleitung zum Vertragsbruch vor?

Wenn der Sicherungsnehmer sich künftige Forderungen vom Sicherungsgeber abtreten lässt, die dieser branchentypisch benötigt, um sie seinen Warenlieferanten durch verlängerten ETV abzutreten.
 
----> Vermeidung durch Vereinbarung einer dingliche Teilverzichtsklausel

Diskussion