Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Prüfungsschema des § 816 II BGB, wenn der Schuldner an den Altgläubiger zahlt.

I. Leistung an Nichtberechtigten (Zedenten)
 
II. wirksam gem. § 407 oder § 185
 
III. gegenüber Berechtigten
 
IV. Rechtsfolge
Herausgabe des Erlangten

Diskussion