Gläubiger-Schuldner-Mehrheiten

I. Forderungsübergang - Abtretung (§ 398 BGB) und cessio legis

Was passiert im Rahmen einer Forderungsabtretung mit den Nebenrechten?

Mit der Forderung gehen qua Gesetz § 401 alle für die bestellten akzessorischen Nebenrechte mit über.

Diskussion