Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_Fall_M und F sind verheiratet. S fährt F an, sodass sie schwer verletzt ins Krankenhaus muss. Ihr Arzt hält es für ihre Genesung für geboten, wenn M für die Dauer der Heilung nach Tübingen zieht, wo F im Krankenhaus liegt.
 
Kann M die Umzugskosten von S ersetzt verlangen?

AGL M --> S §§ 677, 683, 670
  • fremdes Geschäft?
    Übernahme der Umzugskosten (Heilbehandlungskosten gering halten!)
    P: nach § 1353 ist M  kraft Gesetz zum Beistand verpflichtet (Ehegatten); Anspruch der F dadurch aber nicht ausgeschlossen, § 844 IV: auch fremdes Geschäft liegt vor
  • restl. Voraussetzungen (+)
 
Anspruch (+)

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