Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA_P_Leistung auf nichtigen Vertrag
 
Fall: H und Wirtschaftsberaterin W sind Freundinnen. W führt für H eine Schuldensanierugn durch. W ist dabei bekannt, dass sie gegen § 3 RDG verstößt (Verbot zur selbstständigen Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleitung).
 
Kann W von H das vereinbarte Honorar verlangen? (3 AGL)

I. §§ 675, 631 Anspruch aus Geschäftsbesorgung
  • (-) weil gesetzlicher Verstoß gegen § 3 RDG
 
II. §§ 677, 683, 670
  • P: ohne Auftrag, weil hier: Leistung auf nichtigen Vertrag!

    Streit:
    h.L.: GoA unanwendbar auf nichtigen Vertrag:
    - dafür gelten § 812 ff abschließend
    - Wortlaut "ohne Auftrag" ist abschließend
    - Lösung über § 812 I 1 Alt 1 grds. (+), aber Ausschluss durch § 814!

    BGH: keine EInschränkung der Anwendbarkeit der GoA
    - fremdes Geschäft (+)
    - FGW (+) wird vermutet (Arg.: W kenne Nichtigkeit des Vertrags)
    - Wille/ mutmaßl. Wille (+)
    - RF: 670 P: Aufwendungen iRd § 1835 III analog erfasst, aber: sind sie auch erforderlich? nein, hier fällt auch BGH aus Wertungsgründen raus! --> § 670 (-) 
 
III. § 812 I 1 Alt. 1 (nur h.Lit.), weil BGH durch Annahme der berechtigten GoA einen Rechtsgrund hat.
Ausschluss durch § 814!

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