Gesetzliche Schuldverhältnisse

Saldotheorie_Grundsätze
 
Womit ist die Saldotheorie vergleichbar?

Mit der Aufrechung nach § 387 (sofern es sich jeweils um Ansprüche auf Geld handelt: es besteht ein Anspruch, in dem alle Gegenrechte bereits verrechnet sind!
Arg.: synallagmatische Verknüpfung der Leistungen.
beachte: es kann nur abgeschöpft werden, was nach an Saldo im Vermögen vorhanden ist!
 
Sind zwei ungleichwertige Ansprüche betroffen, so ist auf die 2 Kondiktionentheorie zurückzugreifen: es bleiben 2 getrennte Ansprüche bestehen!

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