StPO Kurs-U

Wesentliche Merkmale eines Richters?

Richterstellung ergibt sich aus dem Deutschen Richter Gesetz 
 
1. Art. 92 GG: Rechtsprechende Gewalt obliegt dem Richter 
 
2. Art. 93 GG: Richter sind unabhängig. 
 
3. Hinsichtlich der Zuständigkeit des Richters - die von vornherein iSd Art. 101 GG feststehen muss - ist zu unterscheiden:
a. Sachliche Zuständigkeit: im GVG geregelt
b. örtliche Zuständigkeit: sog. Gerichtsstand, §§ 7 StPO 
- Tatort, § 7 StPO 
- Wohnort, § 8 StPO 
- Ergreifungsort, § 9 StPO
--> Bei mehreren: § 12 StPO der erste Eröffnungsbeschluss ist maßgeblich
c. funktionelle Zuständigkeit 

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