StPO Kurs-U

(D) Beschuldigter?

Beschuldigter ist ein Oberbegriff im Strafverfahren: vgl. § 157 StPO
 
1. Ab wann besteht Beschuldigtenstellung? (wichtig wegen Belehrungspflichten)
a. 1.A.: Objektiver Tatverdacht 
b. 2h.M.: Objektiver Tatverdacht und Willensakt der Strafverfolgunsgbehörden, der zum Ausdruck bringt, dass die Strafverfolgung betrieben wird. 
 
2. Ab Anklageerhebung, § 170 Abs. 1 StPO: Angeschuldigter
 
3. Ab Eröffnung des Hauptverfahren, § 203 StPO: Angeklagter
 
 

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