StPO Kurs-U

Welche Rechtsstellung hat ein Strafverteider? Welche Rechte hat er?

I. Rechtsstellung
1.A.: Reiner Parteien- und Interessenvertreter 
- arg.: Argument gestützt auf § 1 BRAO überzeugt nicht, da auch Hochschullehrer Verteidiger sein können, § 138 StPO
 
2.h.M.: Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO
 
II. Rechte:
- Anwesenheit bei Vernehmungen bei Gericht, StA, Polizei
- Eigene Ermittlungen 
- Äußerungsrechte
- Schlussplädoyer, § 258 
- Akteneinsichtsrecht, § 147 II StPO

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