StPO Kurs-U

Welche Arten von Strafverteidigern gibt es?

1. Wahlverteidiger 
 
2. Pflichtverteidiger: ist zugleich immer auch ein notwendiger Verteidiger.
 
3. Notwendiger Verteidiger: § 140 Abs. 1 StPO - kann Pflicht- oder Wahlverteidiger sein.
- arg.: Grds. Waffengleichheit bei gewichtigen Delikten 
 

Beachte: Ein Pflichtverteidiger ist immer Notwendiger Verteidiger. Aber nicht jeder Notwendiger Verteidiger ist Pflichtverteidiger. 

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