Handelsrecht 2024 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 6.99 EUR





01 Überblick zu der Materie des Handelsrechts / Der Kaufmann

Zur Begründung der Kaufmannseigenschaft muss ein gewerblicher Betrieb auch ein Handelsgewerbe sein (§ 1 Abs. 1 HGB). Wonach bestimmt sich dies?

  • § 1 Abs. 2 HGB ("Istkaufmann"): jeder Gewerbebetrieb ist ein Handelsgewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert (Kleingewerbe)
  • § 2 HGB ("Kannkaufmann"): jedes im Handelsregister eingetragene gewerbliche Unternehmen gilt als Handelsgewerbe, selbst wenn es „nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist“, d.h. auch dann, wenn es sich um ein Kleingewerbe handelt, das nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb nicht erfordert
⇒ Kleingewerbe sind also grds. nicht kaufmännisch, sie können sich aber im Handelsregister eintragen lassen