Handelsrecht 2024 Karteikarten
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02 Die Handelsfirma - Begriff, Grundsätze und Schutz

Bei einer Verwendung des Namens außerhalb des geschäftlichen Verkehrs ist § 12 BGB anwendbar. Inwiefern umfasst dieser auch den Schutz der Firma?

Gemäß § 12 BGB ist zwar zunächst der bürgerlich-rechtliche Name eines Menschen geschützt. Der Schutzbereich erstreckt sich aber auch auf die Firma oder Firmenbestandteile. Der Schutz einer Firma oder eines Firmenbestandteils aus § 12 BGB ist jedoch auf den Funktionsbereich des betreffenden Unternehmens beschränkt und reicht nur soweit, wie geschäftliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind.
Beispiel: Diese Voraussetzung ist z.B. bei der Registrierung des fremden Kennzeichens als Domain-Namen (für private Zwecke) gegeben, weil der Berechtigte von einer entsprechenden eigenen Nutzung ausgeschlossen wird.