RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 2. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Strafrecht

Verdeutlichen Sie am Beispiel einer Nötigung den Unterschied zwischen rechtlicher Bewertungseinheit (Synonyme: tatbestandliche Bewertungseinheit/tatbestandliche Handlungseinheit) und gleichartiger Tateinheit i.S.v. § 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB.

Die rechtliche Bewertungseinheit bewirkt, dass der Tatbestand nur einmal erfüllt ist. So liegt nur ein einziger Nötigungsversuch vor, wenn der Täter dasselbe Opfer durch Drohung und in engem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Gewalt vergeblich zur Preisgabe einer Information zu zwingen versucht. Bei (gleichartiger) Tateinheit gemäß § 52 Abs. 1 Alt. 2 StGB ist derselbe Tatbestand mehrfach durch dieselbe Handlung verwirklicht, etwa wenn der Täter mehrere verschiedene Personen durch Drohung dazu zwingt, ihn nicht weiter zu verfolgen. (RÜ 6/2020, S. 382)