RÜ Check Wiederholungsfragen 2020 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Scheidet eine Duldungspflicht eines Nachbarn aus § 906 Abs. 1 BGB hinsichtlich Geräuschimmissionen immer schon dann aus, wenn die Immissionen die zulässigen Richtwerte der TA-Lärm überschreiten?

Überschreiten die Geräuschimmissionen die zulässigen Richtwerte, ist das ein Indiz für eine wesentliche Beeinträchtigung. Aber die Grenze der im Einzelfall zumutbaren Geräuschbelästigung muss aufgrund wertender Beurteilung festgesetzt werden, die sich nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und dem richtet, was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist. (RÜ 6/2020, S. 367)