Staatsorganisationsrecht 2023 Karteikarten
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06 - Der Bundespräsident

Wer vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser an der Ausübung seines Amtes verhindert ist?

  • a) Bundeskanzler
  • b) Bundestagspräsident
  • c) Bundesratspräsident
  • d) Bundesaußenminister
Antwort c) ist richtig!
  • Bei Verhinderung des BPräs (z.B. aufgrund einer Erkrankung) oder bei vorzeitiger Erledigung seines Amtes (z.B. durch Rücktritt) obliegt die Vertretung dem Präsidenten des Bundesrates (Art. 57 GG).