Staatsorganisationsrecht 2023 Karteikarten
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05 - Die Bundesregierung und der Bundeskanzler

Welche Mittel stehen im Rahmen einer Regierungskrise auf Bundesebene zur Verfügung?

  • a) konstruktives Misstrauensvotum
  • b) Abwahl des Regierungschefs
  • c) Abberufung eines Bundesministers
  • d) Vertrauensfrage
Antworten a) und d) sind richtig!
  • Das konstruktive Misstrauensvotum gem. Art. 67 GG und die Vertrauensfrage gem. Art. 68 GG sind möglich.
  • Eine Abwahl des Regierungschefs sieht das GG - anders als die WRV - nicht vor, um die darin liegende Gefährdung stabiler Regierungsverhältnisse zu vermeiden.
  • Die Abberufung eines Bundesministers durch den Bundestag sieht das GG ebenfalls nicht vor. Außer der Möglichkeit, auf den Bundeskanzler politischen Druck auszuüben, bleibt nur der Weg über Art. 67 GG. Mit der Abwahl des Bundeskanzlers endet dann auch das Amt des missliebigen Bundesministers (Art. 69 Abs. 2 GG).