RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Liegt in einer solchen Fallkonstellation eine Störung der Geschäftsgrundlage i.S.d. § 313 Abs. 1 BGB vor und was sind die Folgen?

Es liegt eine Störung der sog. großen Geschäftsgrundlage vor. Diese führt, wenn sie über einen Monat andauert, regelmäßig zur Anpassung des Mietvertrages dahin, dass die vertraglich vereinbarte Kaltmiete für den Zeitraum der Schließungsanordnung auf die Hälfte reduziert wird. (RÜ 5/2021, S. 276 ff.)