RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 2. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Liegt ein Diebstahlsversuch vor, wenn der Täter eine mit Klebestreifen versehene Metallleiste an einem Geldautomaten anbringt, um dadurch Geld, das sich andere Kunden auszahlen zu lassen, abzufangen und an sich zu nehmen?

Nein. Das OLG Köln verneint das unmittelbare Ansetzen sogar für den Fall, dass ein Geldschein an dem Klebestreifen hängen bleibt. Denn es sei noch ein weiterer Willensimpuls des Täters erforderlich, der sich zunächst vergewissern müsse, dass der Kunde den Automaten verlässt und ein risikoloser Zugriff auf das „abgefangene“ Geld möglich ist. Da der Täter noch nicht sicher sein könne, dass sein Plan funktioniere, sei das fremde Eigentum mit dem Anbringen auch nach der Tätervorstellung noch nicht konkret gefährdet. (RÜ 6/2021, S. 375 f.)