RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Was ist das vom BGH zur Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen entwickelte „abgestufte Schutzkonzept“?

Nach dem vom BGH entwickelten „abgestuften Schutzkonzept“ dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG – 1. Prüfungsstufe); Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG – 2. Prüfungsstufe) dürfen bis zur Grenze der berechtigten Interessen (§ 23 Abs. 2 KUG – 3. Prüfungsstufe) einwilligungsfrei veröffentlicht werden. Dabei müssen bereits bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals „aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ die widerstreitenden Interessen der abgebildeten Person und der Presse berücksichtigt werden, d.h., es ist eine zeitgeschichtliche Bedeutung des konkret veröffentlichten Fotos erforderlich. (RÜ 6/2021, S. 354)