RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 3. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Inwieweit ist die Verletzung grundrechtlicher Schutzpflichten verfassungsgerichtlich überprüfbar?

Aufgrund des Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers bei der Aufstellung eines Schutzkonzepts und dessen normativer Umsetzung kann das BVerfG eine Verletzung einer Schutzpflicht nur dann feststellen, wenn Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht getroffen sind, wenn die getroffenen Regelungen und Maßnahmen offensichtlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder wenn sie erheblich hinter dem Schutzziel zurückbleiben. (RÜ 7/2021, S. 445 f.)