RÜ Check Wiederholungsfragen 2021 3. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Was ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung einer sozial-familiären Beziehung i.S.v. § 1600 Abs. 2, 3 BGB?

Nach Ansicht des BGH ist der für das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung maßgebliche Zeitpunkt – abgesehen vom Fall des Todes des rechtlichen Vaters – der Schluss der letzten Tatsacheninstanz. Dafür spreche zum einen, dass § 1600 Abs. 2 BGB für die Anfechtung voraussetze, dass keine sozialfamiliäre Beziehung „besteht“. Die Formulierung im Präsens bedeute, dass der im Anfechtungsverfahren zu erlassenden Entscheidung die jeweils aktuelle Sachlage zugrunde zu legen ist. Zum andere entspreche dies auch der allgemeinen verfahrensrechtlichen Systematik sowie der Entstehungsgeschichte und dem Sinn und Zweck der Norm. (RÜ 8/2021, S. 499 f.)